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Fragen zur Schulöffnung ab 01.12.21 und der indirekten Testpflicht

 

Es erreichen uns immer wieder Fragen zum Schulbetrieb nach den Pfingstferien. Deshalb versuchen wir, diese hier gebündelt zu beantworten:

 

  1. Werden weiterhin Klassenarbeiten geschrieben?

 

Es werden weiterhin Klassenarbeiten geschrieben. Der Unterricht findet derzeit ohne Einschränkungen statt.

 

  1. Herrscht weiter Maskenpflicht?

 

Natürlich! Auf dem gesamten Schulgelände und den Unterrichtsräumen besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Ausnahmen kann es nur in den Hofpausen in Absprache mit der Lehrkraft geben.

 

  1. Mischen sich die Kinder auf dem Pausenhof?

 

Die Klassen verbringen ihre Pausen auf Bereichen, die der Klassenstufe zugewiesen wurden.

 

  1. Wie wird in den Klassenzimmern auf Hygiene geachtet?

 

In den Klassenzimmern steht Handdesinfektionsmittel zur Verfügung. Des Weiteren wird auf regelmäßiges Lüften und das Tragen der Mund- / Nasenbedeckung geachtet.

 

  1. Gibt es Sportunterricht?

 

Sportunterricht findet derzeit in Klassenstärke statt. In der Alarmstufe werden jedoch lediglich kontaktlose Sportarten unterrichtet.

 

  1. Findet auch Nachmittagsunterricht statt?

 

Der Nachmittagsunterricht findet regulär statt.

 

  1. Gibt es einen Schulbäcker?

 

Nein. Es gibt derzeit keinen Essens- und Getränkeverkauf an der Schule. Geben Sie Ihrem Kind ausreichend Vesper mit!

 

  1. Gibt es eine Testpflicht?

JA!!! Ohne Einwilligung zum Test, darf die Schule nicht besucht werden.

Jede Schülerin / jeder Schüler muss sich dreimal in der Woche testen.

In der Regel werden die Tests montags und mittwochs und freitags im Rahmen des Unterrichts stattfinden9.

 

9. Kann ich die Tests auch selbst zu Hause durchführen.

 

Nein. Diese Möglichkeit ist in weiterführenden Schulen nicht vorgesehen und wird von uns nicht akzeptiert.

Wir testen gemeinsam im Klassenverband. Die SchülerInnen werden durch Lehrkräfte in die Handhabung der Tests eingewiesen.